Materialprüfung mit Zeugnissen


Normbezeichnung Bescheinigung Art der
Prüfung
Inhalt der
Bescheinigung
Lieferbedingungen Bestätigung der
Bescheinigung durch
2.1 Werksbescheinigung Nicht spezifisch Keine Angabe von Prüfergebnissen Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder, falls verlangt, auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln den Hersteller
2.2 Werkszeugnis Bestätigung von Mindest-Normwerten oder Prüfergebnisse auf der Grundlage nicht-spezifischer Prüfungen
3.1 Abnahmeprüfzeugnis Spezifisch Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfungen Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder, falls verlangt, auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln den vom Hersteller beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen (Werksachverständigen)
3.2 den vom Besteller beauftragten Sachverständigen und den Werkssachverständigen