| Normbezeichnung | Bescheinigung | Art der Prüfung |
Inhalt der Bescheinigung |
Lieferbedingungen | Bestätigung der Bescheinigung durch |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | Werksbescheinigung | Nicht spezifisch | Keine Angabe von Prüfergebnissen | Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder, falls verlangt, auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln | den Hersteller |
| 2.2 | Werkszeugnis | Bestätigung von Mindest-Normwerten oder Prüfergebnisse auf der Grundlage nicht-spezifischer Prüfungen | |||
| 3.1 | Abnahmeprüfzeugnis | Spezifisch | Prüfergebnisse auf der Grundlage spezifischer Prüfungen | Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder, falls verlangt, auch nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen technischen Regeln | den vom Hersteller beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen (Werksachverständigen) |
| 3.2 | den vom Besteller beauftragten Sachverständigen und den Werkssachverständigen |